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Das hätten sich die Siegermächte gewünscht: Adolf Hitler vor Gericht. Mehr als 60 Jahre nach den realen „Nürnberger Prozessen" hat Michael Grandt nun posthum den „Führer" vor ein fiktives Tribunal zitiert. Das literarische Experiment orientiert sich an den tatsächlichen vier Anklagepunkten gegen die sogenannten „Hauptkriegsverbrecher". Band 1, der einen „gemeinsamen Plan" bzw. eine Verschwörung" zur Begehung von Verbrechen behandelt, ist seit einigen Monaten auf dem Markt. Um es gleich zu sagen: Das Buch ist kein Beitrag zum „Revisionismus". Auch läßt der Autor bereits im Vorwort keinen Zweifel daran, daß er für Hitler oder den Nationalsozialismus nicht die geringsten Sympathien hegt. Was den Leser erwartet, ist jedoch auch nicht ein weiterer Bewältigungsschinken, in dem das Dritte Reich zum x-ten Mal besiegt wird. Grandts Arbeit paßt nicht so ohne weiteres in eine vorgefertigte Schablone - vielleicht ein Grund dafür, daß etablierte Medien größtenteils einen Bogen darum gemacht haben. Dabei gab es sogar schon szenische Lesungen aus dem Werk, die von Theatergrößen wie Horst Kummeth, Michael Mendl und Artur Brauss dargeboten wurden. Womöglich liegt die Zurückhaltung darin begründet, daß hier - anders als in den historischen Prozessen - die Verteidigung umfangreich Gelegenheit zur Beweisführung und Darstellung ihrer Sicht erhält. So kommt nicht nur zur Sprache, daß in Nürnberg der allgemein anerkannte Rechtsgrundsatz verletzt wurde, niemanden für etwas anzuklagen und zu verurteilen, das zum Zeitpunkt der Begehung überhaupt nicht strafbar war (nullum crimen sine lege). Hitlers fiktiver Verteidiger Professor Kiesl führt überdies aus, daß die angeklagte Verschwörung" ein Begriff ist, der dem anglo-amerikanischen Rechtskreis entstammt und deutschem Rechtsdenken völlig fremd ist. Außerdem wurde er auch noch aus dem innerstaatlichen Straf- und Privatrecht in die Sphäre des Völkerrechts gehoben. Bereits mit diesen Ausführungen werden Legalität wie Legitimität der Siegerprozesse grundsätzlich in Zweifel gezogen - und das ist heutzutage nicht gerade opportun. Akten unter Verschluss Der Autor verläßt den Tugendpfad der politischen Korrektheit jedoch nicht nur in diesem Punkt. So erinnert er daran, daß zahlreiche historische Dokumente von den Sieger-mächten vernichtet wurden (z.B. zur völkerrechtswidrigen Auslieferung der Wlassow-Armee an die Sowjets) oder immer noch unter Verschluß sind (die „Hess-Akten“). Akribisch werden auch die schändlichen Bedingungen des von den Siegern des 1. Weltkriegs diktierten Friedensvertrags von Versailles aufgelistet - eine der ganz wichtigen Ursachen für den Aufstieg der NS-Bewegung. Obwohl ohne wissenschaftlichen Anspruch, bezeichnet der Verlag das Werk als „historisch objektives Buch“. Tatsächlich belegt der Autor die Aussagen der Prozeßbeteiligten in fast 1800 Fußnoten, die eigens in einen Supplementband ausgelagert wurden. Es lohnt sich, zuweilen auch da einen Blick hineinzuwerfen. Zwar verwendet der Autor mitunter dubiose „Quellen“ wie den mittlerweile eingestellten IDGR (Informationsdienst gegen Rechtsextremismus), überwiegend zieht er jedoch seriöses Material heran. Wer sich unbefangen auf dieses Experiment einläßt, kann das „Hitler-Tribunal“ durchaus mit Gewinn lesen. Ähnlich wie der Film „Der Untergang" steht das Buch für die leider im heutigen Deutschland nicht selbstverständliche Erkenntnis, daß es zwischen den Extremen von Verteufelung und Apologetik zahlreiche ernsthafte Wege der historischen Wahrheitssuche gibt. Und dieser Schritt in die Normalität, den Michael Grandt hier gewagt hat, muß in Zeiten eines derart vergifteten geistigen Klimas schon als mutig bezeichnet werden.
Detlev Rose
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